Beratungsleistungen

UNSERE BERATUNGSLEISTUNGEN


Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität. 

Pflegegutachten nach § 37 SGB XI

Als Versicherter mit einem Pflegegrad müssen Sie Ihre Pflege regelmäßig als gesichert von einem Pflegedienst beurteilen lassen.

    Pflegegrad 2 + 3 einmal halbjährlich
    Pflegegrad 4 + 5 einmal vierteljährlich

Die Fachberatung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden und durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung geleistet werden. Wir bieten diese Beratungen durch unsere Pflegefachberater an.

Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Vergütung für die Beratung wird von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten von dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen getragen.

Schulung pflegender Angehöriger
nach § 45 SGB XI

Wer einen Angehörigen zu Hause versorgt und betreut, benötigt eine Menge praktisches Wissen aus der Pflege. Und das ist lernbar - auf die individuelle Pflegesituation zugeschnitten.

Unsere Pflegeexperten kommen zu Ihnen nach Hause. Dort lernen Sie wichtige Handgriffe oder den Umgang mit Demenzpatienten oder üben, wie Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen rückenschonend aus dem Bett heben. Die Kosten für diese Pflegeschulung übernimmt Ihre Pflegekasse oder Pflegeversicherung.

Allgemeine Fachberatung
Pflegegradeinsufung
Widersprüche

Dies ist allumfassend und ruchtet sich nach dem persönlichen Interesse und Bedarf des Beratungssuchenden. Themen können sein:
  •     Pflegeantragstellung
  •     Pflegeeinstufung
  •     Widersprüche
  •     Inhalte von Pflegebesuchen
  •     Entlastung Pflegender
  •     SAPV/ Pallaitiv Care
  •     Tipps & Tricks der Pflege
  •     Sturzprävention
  •     Pflegehilfsmittel
  •     Finanzierung
  •     Zuzahlungen
  •     Hausnotruf
  •     Umbauten von Wohnung/ Bad
  •     Vermittlung von Hilfen
  •     Erstellung Versorgungspläne

    1.     den Hilfebedarf unter Berücksichtigung der Feststellungen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung systematisch zu erfassen und zu analysieren,
    2.     einen individuellen Versorgungsplan mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen zu erstellen,
    3.     auf die für die Durchführung des Versorgungsplans erforderlichen Maßnahmen einschließlich deren Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträger hinzuwirken,
    4.     die Durchführung des Versorgungsplans zu überwachen und erforderlichenfalls einer veränderten Bedarfslage anzupassen sowie
    5.     bei besonders komplexen Fallgestaltungen den Hilfeprozess auszuwerten und zu dokumentieren.

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